Häufige Fragen zu Elektromobilen
Hier finden Sie die passenden Antworten rund um das Thema Elektromobile.
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Elektromobile dürfen laut StVO auf öffentlichen Wegen und Plätzen geführt werden. Zusätzlich dürfen Sie Gehwege sowie die Fußgängerzone befahren, jedoch ausschließlich in Schrittgeschwindigkeit. Fahrer eines Elektromobils (Krankenfahrstuhls) gelten rechtlich als Fußgänger.