Von: Johanna

Pflegegrad 2: Voraussetzungen & Leistungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Pflegegrad 2
  2. Voraussetzungen
  3. Leistungsübersicht
  4. Entlastungsbetrag
  5. Pflege durch Angehörige

 

Im fortgeschrittenen Alter oder nach einer schweren Erkrankung kann die Selbstständigkeit beeinträchtigt sein und in bestimmten Bereichen Hilfe erforderlich werden. Bei dauerhaften gesundheitsbedingten Einschränkungen kann ein Anspruch auf Pflegegrad 2 oder höher bestehen.

In unserem Ratgeber erfahren Sie,

  • welche Voraussetzungen für Pflegegrad 2 erfüllt sein müssen,
  • welche Geld- und Sachleistungen die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 gewährt
  • und wie Sie den monatlichen Entlastungsbetrag einsetzen können.

 

Der Pflegegrad 2 entspricht den ehemaligen Pflegestufen 0 oder 1. Um pflegebedürftige Personen besser unterstützen zu können, wurde 2017 das 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführt. Damit wurde auch die Einordnung in Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt.

Was Pflegegrad 2 bedeutet: Definition

Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland in die Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt. Pflegegrad 2 besteht gemäß § 15 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Entscheidendes Kriterium für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ist, dass die gesundheitsbedingten Einschränkungen dauerhaft – das bedeutet für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten – bestehen.

Diese Voraussetzungen müssen für Pflegegrad 2 gegeben sein

Für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ist zunächst ein formloser Antrag an die zuständige Pflegekasse zu stellen. Dabei müssen Sie nicht angeben, welcher Pflegegrad angestrebt wird. Die Einordnung in den Pflegegrad ergibt sich aus dem Gutachten, das bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst (MD) bzw. bei privatversicherten Patienten von Medicproof erstellt wird.

In die Bewertung der Pflegebedürftigkeit fließen die Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen (Module) ein, die unterschiedlich gewichtet werden:

  • Mobilität (10 %)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung (40 %)
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

 

Eine Besonderheit besteht bei den Modulen 2 und 3. Sie fließen gemeinsam mit 15 % in die Bewertung ein. Damit Pflegegrad 2 anerkannt wird, ist eine Gesamtpunktzahl von 27 bis unter 47,5 Punkte notwendig.

Ausführliche Informationen über den Ablauf des Gutachtens und die einzelnen Module haben wir in unserem großen Pflegegrad-Ratgeber für Sie zusammengestellt.

Leistungsübersicht für den Pflegegrad 2: Pflegebedürftige, die im Alltag stets auf Hilfe angewiesen sind

Bei der Bewilligung von Pflegegrad 2 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:

  • Pflegegeld: monatlich 316 Euro bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Pflegesachleistungen: 724 Euro pro Monat bei häuslicher Versorgung durch den Pflegedienst
  • Vollstationäre Pflege: 770 Euro monatlich
  • Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege): 689 Euro pro Monat
  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro pro Jahr
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich

 

Zusätzlich haben Sie – sofern es sich um häusliche Pflege handelt – Anspruch auf alle Leistungen, die auch für Pflegegrad 1 gewährt werden:

  • monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro
  • Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 40 Euro pro Monat
  • Zuschuss zum Hausnotruf: Bis 25,50 Euro monatlich
  • für eine notwendige Wohnraumanpassung einmalig bis zu 4.000 Euro
  • Wohngruppenzuschuss von monatlich 214 Euro, falls Sie in einer Pflege-WG leben

 

Je nach Art der gesundheitlichen Einschränkungen übernimmt zudem die Krankenkasse komplett oder zumindest anteilig die Kosten für bestimmte Pflegehilfsmittel wie z.B. einen Rollator oder Rollstuhl.

Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht, falls Sie zuhause gepflegt werden und die Pflege durch Angehörige erfolgt. Bei Pflegegrad 2 beträgt die Geldleistung für Angehörige 316 Euro pro Monat.

Zur Entlastung des pflegenden Angehörigen oder falls die häusliche Pflege nicht in einem ausreichenden Umfang gewährleistet werden kann, zahlt die Pflegekasse bis zu 689 Euro monatlich für die Tages- und Nachtpflege. Die Inanspruchnahme der teilstationären Pflege wirkt sich nicht auf die Höhe des monatlichen Pflegegeldes aus.

Ist der pflegende Angehörige in Urlaub oder krank, gewährt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 für maximal 28 Tage pro Jahr einen Zuschuss zur sogenannten Verhinderungspflege von 1.612 Euro. Während dessen Auszeit erhält der Angehörige weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes, also monatlich 158 Euro.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Unter Pflegesachleistungen versteht man pflegerische Tätigkeiten, die durch einen ambulanten Pflegedienst im häuslichen Umfeld durchgeführt werden. Bei Pflegegrad 2 haben Sie einen Anspruch auf Pflegesachleistungen von 724 Euro pro Monat. Welche Leistungen (z.B. Körperpflege) die Pflegekraft im Einzelnen übernimmt, können Pflegebedürftige selbst bestimmen.

Die Kombination aus Geld- und Sachleistung beim Pflegegrad 2

Die häusliche Pflege erfordert nicht nur Zeit, sondern auch Kraft und fachliche Kompetenz. Um die bestmögliche Versorgung des Pflegebedürftigen zu gewährleisten, kann es deshalb empfehlenswert sein, die Pflege zwischen dem oder den Angehörigen und geschultem Pflegepersonal aufzuteilen. Wird das Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombiniert, spricht man von Kombinationspflege.

Die Höhe des Pflegegeldes verringert sich dann um den prozentualen Anteil der ausgeführten Pflegesachleistungen. Zur besseren Verdeutlichung ein Rechenbeispiel: Eine Person mit Pflegegrad 2 beauftragt den Pflegedienst monatlich mit Pflegesachleistungen in Höhe von 506,80 Euro, das entspricht 70 %. Damit bleibt ein Anspruch auf 30 % des Pflegegeldes, also 94,80 Euro.

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zuhause gepflegt werden, steht der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zu. Das gilt auch für Pflegegrad 2. Die Entlastungsleistung wurde eingeführt, um die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Personen zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten.

Das Geld kann für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden oder die Unterstützung durch Alltagsbegleiter, z.B. bei Arztbesuchen oder Behördengängen.

Wird der monatliche Entlastungsbetrag nicht oder nur teilweise benötigt, kann er angespart werden um zur Aufstockung der Mittel für z.B. die Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege zu dienen.

Pflege durch Angehörige: Pflegekurse als Vorbereitung auf die Pflege

Die häusliche Pflege eines Familienmitglieds ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die einiges an Fachwissen erfordert. Pflegende Angehörige haben daher die Möglichkeit, kostenlos an Pflegekursen teilzunehmen, in denen praktisches Wissen wie z.B. Handgriffe bei der Körperpflege, Lagerungstechniken und Hygienemaßnahmen vermittelt werden. Zudem erwerben Teilnehmer Kenntnisse zu rechtlichen und finanziellen Themen rund um die Pflege und erhalten wichtige Tipps zur Selbstpflege.

Worauf Sie als Pflegeperson zusätzlich Anspruch haben – vom Pflegegeld bis zu Rentenpunkten – können Sie im Ratgebertext “Pflege von Angehörigen” erfahren.

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