Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Pflegegrad 3?
- Voraussetzungen
- Leistungsansprüche
- Vollstationäre Pflege
- Auszahlung der Leistungen
- Kombination von Leistungen
Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen wird in Deutschland in Pflegegrade eingeordnet. Damit lässt sich bestimmen, in welchem Umfang die Selbstständigkeit infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen eingeschränkt ist. Bei Pflegegrad 3 liegen weitgehende Einschränkungen der Fähigkeiten vor, Betroffene sind im Alltag dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen.
Unser Beitrag bietet einen fundierten Überblick über Pflegegrad 3. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über
- die Voraussetzungen für die Anerkennung des Pflegegrades,
- Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 3,
- Besonderheiten bei vollstationärer Pflege und
- Auszahlung und Abrechnung der Leistungen.
Zusätzlich erhalten Sie hilfreiche Tipps, wie sich verschiedene Leistungen kombinieren lassen und Sie so Ihre Pflege effektiver und erfolgreicher gestalten können.
Was bedeutet Pflegegrad 3?
Die Definition von Pflegegrad 3 hat der Gesetzgeber in § 15 des elften Sozialgesetzbuches (SGB X1) festgelegt. Demnach bezeichnet Pflegegrad 3 das Vorliegen von „schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“. Wie bei allen Pflegegraden ist für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit entscheidend, dass die Beeinträchtigungen dauerhaft, d.h. voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen.
Die Einstufung in Pflegegrade wurde 2017 mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführt und hat die bis dato geltende Einordnung in Pflegestufen abgelöst. Der jetzige Pflegegrad 3 entspricht den früheren Pflegestufen 1 bzw. 2 (mit bzw. ohne eingeschränkter Alltagskompetenz).
Für Pflegegrad 3 müssen diese Voraussetzungen erfüllt werden
Zunächst ist bei der Pflegekasse ein formloser Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit zu stellen – ohne Angabe des angestrebten Pflegegrades. Welcher Pflegegrad tatsächlich gegeben ist, prüft ein Gutachter des Medizinisches Dienstes (MD). Sind Sie privat versichert, wird die Bewertung von Medicproof vorgenommen.
Gemäß § 15 Absatz 2 SGB XI schätzt der Sachverständige die Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen (Module) ein, die unterschiedlich gewichtet werden:
- Mobilität (10 Prozent)
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 Prozent)
- Selbstversorgung (40 Prozent)
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)
Wie die Prüfung erfolgt und welche Aspekte den einzelnen Modulen zugeordnet werden, erfahren Sie in unserem großen Pflegegrad-Ratgeber.
Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist, dass eine Gesamtpunktzahl zwischen 47,5 und unter 70 beträgt.
Diese Leistungen können bei Einstufung in Pflegegrad 3 genutzt werden
Um die Pflege zu organisieren, ist es für Pflegebedürftige und Angehörige wichtig zu wissen, wie hoch das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 ist und wie die sonstigen Leistungen ausfallen. Bei Pflegegrad 3 besteht ein Anspruch auf folgende monatlichen bzw. jährlichen Geld- und Sachleistungen:
- Pflegegeld: 545 Euro pro Monat
- Pflegesachleistung: 1.363 Euro pro Monat
- Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege): 1.298 pro Monat
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr
- Kurzzeitpflege: 1.774 Euro pro Jahr
- Vollstationäre Pflege: 1.262 Euro pro Monat
Bei häuslicher Pflege haben Sie zusätzlich Anspruch auf diverse Leistungen, die bei allen Pflegegraden gewährt werden:
- Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Zuschuss bis 40 Euro monatlich
- Hausnotruf: Zuschuss bis 25,50 Euro monatlich plus einmalig 10,49 Euro zur Einrichtungsgebühr
- Wohnraumanpassung: Einmaliger Zuschuss von bis zu 4.000 Euro
- Wohngruppenzuschuss: 214 Euro monatlich
Ausführliche Informationen über die Zuschüsse, die bei allen Pflegegraden gewährt werden, finden Sie im großen Pflegegrad-Ratgeber.
Pflegegeld bei Pflegegrad 3: Für häusliche Pflege durch Angehörige
Erfolgt die Pflege zuhause und wird diese von Angehörigen übernommen, erhalten Sie bei Pflegegrad 3 von der Pflegekasse monatlich 545 Euro. Dieses Geld kann als Aufwandsentschädigung an den oder die Angehörigen weitergegeben werden, es steht Ihnen aber auch frei, das Pflegegeld zur Finanzierung anderer Hilfen zu verwenden.
Wichtig zu wissen: Wird nur Pflegegeld bezogen, müssen Pflegebedürftige gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig den sogenannten Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Die Maßnahme dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Für Pflegegrad 3 ist das halbjährlich verpflichtend. Wird die Beratung nicht in Anspruch genommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall sogar gestrichen werden.
Leistungen zur Ergänzung der Pflege durch Angehörige
Pflegenden Angehörigen ist es nicht immer möglich, die häusliche Versorgung komplett abzudecken. Bei Pflegegrad 3 kann deshalb zusätzlich die Tages- und Nachtpflege in Höhe von bis zu 1.298 Euro monatlich in Anspruch genommen werden. Die pflegebedürftige Person wird hauptsächlich zu Hause gepflegt, aber an einigen Wochentagen tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut. Man spricht deshalb auch von teilstationärer Pflege. Der Zuschuss der Pflegekasse kann für die Kosten der Grund- und Behandlungspflege eingesetzt werden. Verpflegung und Unterbringung müssen selbst finanziert werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen auch, dass pflegende Angehörige Urlaub in Anspruch nehmen, selbst einmal krank sein können oder wichtige Termine wahrnehmen müssen. In diesem Fall greift die Verhinderungspflege. Sie wird bei Pflegegrad 3 bis zu 1.612 Euro monatlich(?) für maximal vier Wochen pro Jahr gewährt, falls ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Übernimmt ein anderer Angehöriger die Verhinderungspflege, zahlt die Pflegekasse bis zu 818 Euro pro Jahr. Unabhängig davon verringert sich das monatliche Pflegegeld im entsprechenden Zeitraum auf die Hälfte.
Pflegesachleistungen: Ambulante Pflege durch den Pflegedienst
Wird die häusliche Pflege von einem professionellen Pflegedienst übernommen, bewilligt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 sogenannte Pflegesachleistungen bis zu 1.363 Euro pro Monat.
Welche Leistungen (Körperpflege, Hilfe im Haushalt etc.) beauftragt werden, kann der Pflegebedürftige auf seinen individuellen Bedarf abstimmen. Seitens der Pflegekasse gibt es dahingehend keine Vorgaben.
Das gilt bei Pflegegrad 3 bei vollstationärer Pflege
Kann oder möchte der Pflegebedürftige nicht zuhause gepflegt werden, sieht die Pflegekasse für die vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 3 einen Zuschuss von monatlich 1.262 Euro vor. Das genügt im Allgemeinen nicht, um die Pflegekosten zu decken. Der pflegebedingte Eigenanteil (EEE) orientiert sich seit der Einführung des 2. Pflegestärkungsgesetzes nicht mehr am Pflegebedarf und Pflegegrad, sondern ist für alle Bewohner der Einrichtung einheitlich. Wie hoch der Pflegesatz ist, kann jedoch je nach Pflegeheim variieren. Unterbringung und Verpflegung sind zudem bei vollstationärer Pflege aus eigener Tasche zu zahlen.
Wichtig zu wissen: Da die pflegebedürftige Person bei vollstationärer Pflege rundum versorgt ist, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 nur den Zuschuss von 1.262 Euro pro Monat. Pflegebedürftige haben keinen Anspruch auf weitere Leistungen wie z.B. den monatlichen Entlastungsbetrag oder den Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Einen Sonderfall stellt die Kurzzeitpflege dar. Sie erfolgt zwar ebenfalls vollstationär, aber nur für einen begrenzten Zeitraum – beispielsweise, wenn nach einem Klinikaufenthalt eine intensive Versorgung notwendig ist. Die Pflegekasse gewährt für Kurzzeitpflege maximal 1.774 Euro pro Jahr. Der Anspruch auf die sonstigen Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 3 bleibt davon unberührt.
Abrechnungsoptionen: Wie werden die Leistungen ausgezahlt?
Die Leistungen der Pflegeversicherung können auf drei Arten bezogen werden:
- Das Pflegegeld wird monatlich auf das Konto überwiesen. Wie das Geld eingesetzt wird, kann der Pflegebedürftige selbst bestimmen, für die Zahlung sind keine Belege notwendig.
- Anbieter von Pflegesachleistungen und stationären Leistungen rechnen direkt – bis zum Maximalbetrag – mit der Pflegekasse ab.
- Leistungen, die zunächst selbst bezahlt werden müssen und nur nach Vorlage der Quittungen erstattet werden, sind die Zuschüsse zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Bei Anbietern sogenannter Pflegeboxen gehört jedoch die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse meist zum Service.
Nur gegen Beleg wird zudem der monatliche Entlastungsbetrag erstattet, der z.B. für die stundenweise Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder eines Alltagsbegleiters eingesetzt werden kann.
Leistungen kombinieren: Tipps, wie Sie noch mehr profitieren können
Werden bei Pflegegrad 3 die Höchstbeträge gewisser Leistungen nicht voll ausgeschöpft, können Sie Ihren Anspruch auf andere Leistungen übertragen. Möglich ist das bei einigen Leistungen, die Ihnen bei häuslicher Pflege zustehen:
- Bei der sogenannten Kombinationspflege können Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Der Prozentsatz an Pflegesachleistungen, der nicht benötigt wird, wird anteilig als Pflegegeld an Sie ausgezahlt. Ein Rechenbeispiel: Die Leistungen des Pflegedienstes belaufen sich monatlich auf 817,80 Euro, das sind 60 % des Höchstbetrages. Damit entsteht ein zusätzlicher Anspruch von 40 % des Pflegegeldes, bei Pflegegrad 3 entspricht das 218 Euro.
- Für ungenutzte Pflegesachleistungen besteht zudem ein Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % des Höchstbetrages, also maximal 537,20 Euro monatlich, können für Betreuungsleistungen eingesetzt werden.
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege lassen sich ebenfalls kombinieren. Wird das Budget für die Verhinderungspflege nicht oder nur teilweise aufgebraucht, kann der gesamte Restbetrag für Kurzzeitpflege genutzt werden. Umgekehrt lassen sich auch die Leistungen für Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen – mit einer Einschränkung: Umwandelbar ist nur die Hälfte des jährlichen Höchstbetrages, also 806 Euro.