Von: Johanna

Pflegegrad 5: Wichtiges über Erfüllungskriterien und die Pflegeleistungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Pflegegrad 5
  2. Kriterien
  3. Leistungsumfang
  4. Unterstützungen

 

Der Pflegegrad 5 entspricht dem höchsten Pflegegrad in Deutschland. Wer davon betroffen ist, kann seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen und ist kontinuierlich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen.

In unserem Ratgeber-Artikel informieren wir Sie umfassend über die Möglichkeiten der Hilfestellung und Unterstützung durch die Pflegeversicherung.

Hier erfahren Sie,

  • welche Kriterien für die Einstufung in Pflegegrad 5 entscheidend sind.
  • welche Leistungen Pflegebedürftigen zustehen.
  • wie hoch die Zuschüsse bei ambulanter und stationärer
  • Versorgung ausfallen.
  • wie die Abrechnung von Sachleistungen mit der Pflegekasse erfolgt.
  • welche Zuschüsse pflegende Angehörige erwarten dürfen
  • und welche Leistungen bei Umbaumaßnahmen bezuschusst werden.

Definition: Pflegegrad 5 weist einen hohen Pflegebedarf nach

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad in Deutschland. Er bezeichnet gemäß §15 des elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“.

Mit Pflegegrad 5 stehen Pflegebedürftigen die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung zu.

Mit der Einteilung in Pflegegrade wurden 2017 beim Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) die ehemaligen Pflegestufen ersetzt. Pflegegrad 5 entspricht der früheren Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder 3+ (Härtefall).

Für Pflegegrad 5 müssen spezielle Kriterien erfüllt werden

Der Pflegegrad 5 (Härtefall) liegt vor, wenn Pflegebedürftige

  • ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können und
  • eine intensiv-pflegerische Versorgung rund um die Uhr benötigen.

 

Der Anspruch auf Pflegegrad wird nicht automatisch aufgrund bestimmter gesundheitlicher Beeinträchtigungen gewährleistet. Wichtig ist es zunächst, einen formlosen Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse einzureichen. Wie das genau funktioniert und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in unserem Pflegegrad-Ratgeber.

Bei der Einstufung bewertet ein Gutachter des medizinischen Dienstes (MD) die Einschränkungen des Pflegebedürftigen in insgesamt sechs verschiedenen Lebensbereichen und vergibt nach einem festgelegten System Punkte. Für die Anerkennung des Pflegegrad 5 sind 90 bis 100 Punkte erforderlich.

Der höchste Leistungsumfang beim 5. Pflegegrad: Diese Unterstützungen können in Anspruch genommen werden

Wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegt und der Pflegegrad 5 bewilligt wird, stehen Pflegebedürftigen folgende Leistungen monatlich zu:

  • Ambulantes Pflegegeld 901 €
  • Pflegesachleistungen ambulant 2.095 €
  • Entlastungsbetrag bei ambulanter Pflege 125 €
  • Leistungsbeitrag bei vollstationärer Pflege 2.005 €
  • Leistungsbeitrag bei teilstationärer Pflege 1.995 €
  • Hausnotruf, Zuschuss 23/25,50 €
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 €
  • Wohngruppenzuschlag für ambulante WG 214 €
  • Sämtliche bei Pflegegrad 1 gelisteten Leistungen

Bei Pflegegrad 5 kann die stationäre oder ambulante Pflege bezuschusst werden

Grundsätzlich ist es Pflegebedürftigen in Deutschland freigestellt, ob sie zu Hause oder in einer stationären Einrichtung gepflegt werden wollen. Bei der stationären Unterbringung in einem Pflegeheim haben Menschen mit Pflegegrad 5 Anspruch auf eine monatliche Geldleistung in Höhe von 2.005 Euro für die stationäre Versorgung. Allerdings reicht dieser Betrag nicht aus, um alle Kosten zu decken, denn die Unterbringung und Verpflegung müssen vom Pflegebedürftigen selbst finanziert werden.

Wer zu Hause von einem ambulanten Dienst gepflegt wird, erhält von der Pflegekasse monatliche Pflegesachleistungen in Höhe von 2.095 Euro. Falls dieser Betrag nicht vollständig ausgeschöpft wird, kann das Pflegegeld mit den Pflegesachleistungen kombiniert werden (Kombinationspflege).

  • Dazu ein Beispiel: Werden die Pflegesachleistungen nur zu 70 Prozent beansprucht, erhält der Pflegebedürftige zusätzlich 30 Prozent seines Pflegegeldes, das er für Betreuungs- und Alltagshilfen verwenden kann.

 

Falls Angehörige oder andere Pflegehilfen die Pflege und Versorgung Betroffener zu Hause übernehmen, zahlt die Pflegekasse hierfür ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 901 Euro.

Höhe der Sachleistungen und Bargeldauszahlungen in der 5. Pflegestufe

  • Ambulantes Pflegegeld: Menschen mit Pflegegrad 5, die von einem Angehörigen oder einer Pflegehilfe zu Hause gepflegt werden, erhalten von der Pflegekasse eine monatliche Geldleistung in Höhe von 901 Euro - direkt auf ihr Konto.
  • Pflegesachleistung: Wird ein Pflegebedürftiger von einem ambulanten Pflegedienst versorgt, werden Pflegesachleistungen mit 2.095 Euro vergütet und direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
  • Entlastungsbetrag bei ambulanter Pflege: Mit einem monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro können pflegende Angehörige durch externe Hilfsangebote entlastet werden (z. B. Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege). Nachdem der Pflegebedürftige in Vorleistung getreten ist, werden ihm die Auslagen nach Einreichen der Rechnungsbelege von der Pflegekasse erstattet.
  • Leistungsbeitrag bei vollstationärer Pflege: Ist der Pflegebedürftige stationär untergebracht, wird die Geldleistung für die vollstationäre Pflege in Höhe von 2.005 Euro direkt mit der Pflegeeinrichtung abgerechnet.
  • Leistungsbeitrag bei teilstationärer Pflege: Auch bei der teilstationären Pflege (Versorgung an einzelnen Tagen) erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegeeinrichtung.
  • Hausnotruf: Bei Pflegegrad 5 wird der Hausnotruf monatlich mit 23 Euro bzw. 25,50 Euro bei entsprechendem Vertrag des Anbieters bezuschusst und direkt mit diesem abgerechnet.
  • Pflegehilfsmittel: Für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Bettauflagen etc. steht Pflegebedürftigen eine monatliche Pauschale in Höhe von 40 Euro zur Verfügung. Die Abrechnung der Aufwendungen bis zum Maximalbetrag erfolgt nach Einreichung der Belege bei der Pflegekasse. Ist ein Pflegedienst beauftragt, rechnet dieser in aller Regel direkt mit dem Versicherer ab.
  • Wohngruppenzuschla
  • g (ambulante WG): Wer in einer Pflegewohngemeinschaft lebt, erhält von der Pflegekasse einen monatlichen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro im Voraus - unabhängig von der Höhe des Pflegegrades.

Zuschüsse für pflegende Angehörige sind unter bestimmten Bedingungen möglich

Pflegen Angehörige Bedürftige, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für Pflegekurse. Hierdurch wird sichergestellt, dass Betroffene die benötigte Pflege und Fürsorge erhalten. Die Schulungen werden z. B. von Pflegediensten und Bildungsträgern angeboten.

Zudem haben Pflegebedürftige und deren Angehörige Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegeversicherung oder einen neutralen Anbieter. Der Anspruch gilt bereits innerhalb der ersten zwei Wochen nach Antragstellung auf Pflegegrad-Einstufung.

Für bis zu sechs Wochen im Jahr übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro im gewohnten Umfeld, wenn die Pflegeperson krankheitsbedingt ausfällt oder im Urlaub ist. Dabei ist es möglich, dass ein ambulanter Pflegedienst tätig wird oder eine private Person. Bei einer Vertretung durch einen nahestehenden Verwandten wird der 1,5-fache Satz des Pflegegeldes in Höhe von 1.351,50 Euro vergütet.

Anpassungen des Wohnraums: Welche Kosten können übernommen werden?

Einmalig kann die Pflegekasse erforderliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung des Pflegebedürftigen mit einem Betrag von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme bezuschussen, sofern die Umbauten die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern – z. B. der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers. Falls sich der Pflegebedarf ändert und hierdurch weitere Anpassungen des Wohnraums erforderlich werden, kann die Pflegekasse ggf. weitere Maßnahmen bezuschussen.

Pflegebedürftige, die eine Pflege-Wohngemeinschaft gründen oder darin leben, können einmalig eine Anschubfinanzierung über 2.500 Euro für bauliche Veränderungen oder anfallende Kosten für jeden pflegebedürftigen Mitbewohner erhalten. Die Anschubfinanzierung ist auf maximal 10.000 Euro pro WG begrenzt.

Einmalige und regelmäßige Leistungen: Diese Unterstützungen können Sie außerdem noch in Anspruch nehmen

Die Leistungen der Pflegeversicherung unterscheiden sich in ihrer Regelmäßigkeit und werden monatlich, jährlich oder einmalig erstattet:

Monatliche Leistungen

  • Pflegegeld 901 €
  • Pflegesachleistungen 2.095 €
  • Teilstationäre Pflege 1.995 €
  • Vollstationäre Pflege 2.005 €
  • Entlastungsleistungen 125 €
  • Pflegehilfsmittel 40 €
  • Hausnotruf 23/25,50 €
  • Wohngruppenzuschuss 214 €

 

Jährliche Leistungen

  • Kurzzeitpflege 1.774 €
  • Verhinderungspflege 1.612 €
  • Verhinderungspflege 1.352 €
    (Angehörige)

 

Einmalige Leistungen

  • Wohnraumanpassung 4.000 €
  • Anschubfinanzierung 2.500 €
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