- Wer kann einen Seniorenscooter von der Krankenkasse bewilligt bekommen?
- Tipps zum Antrag für ein Elektromobil
- Kostenübernahme durch die Krankenkasse
- Nachteile der Kassenmodelle
- Wann lohnt sich der Kauf eines eigenen Elektromobils?
Mit einem Elektromobil können Sie Ihren Alltag selbstständig und unabhängig gestalten, auch wenn Sie nicht mehr gut zu Fuß sind. Am häufigsten werden diese elektrischen Leichtfahrzeuge von Senioren genutzt, doch auch jüngere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können davon profitieren.
Bei der Anschaffung eines Elektromobils zahlt die Krankenkasse unter Umständen einen Zuschuss – jedoch nur in bestimmten Fällen und an einige Bedingungen geknüpft:
- Voraussetzungen: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Krankenkasse ein Elektromobil für Senioren bezuschusst?
- Antragstellung: Welche Dokumente sind erforderlich und an welches Sanitätshaus dürfen Sie sich wenden?
- Kostenübernahme: Was genau zahlt die Krankenkasse und welche Zuzahlung ist privat zu leisten?
- Kassenmodell oder Privatkauf: Welche Modelle bietet Ihnen die Krankenkasse und wann lohnt es, das gewünschte Elektromobil selbst zu kaufen?
All diese Fragen werden im folgenden Text ausführlich beantwortet. So können Sie gut informiert entscheiden und die weiteren Schritte zur Anschaffung Ihres Elektromobils planen!
Wer kann einen Seniorenscooter von der Krankenkasse bewilligt bekommen?
Seniorenmobile bzw. E-Scooter sind anerkannte Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Daher kann die Krankenkasse die Anschaffung bezuschussen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Möglich ist dies, wenn das Elektromobil:
- einer drohenden Behinderung vorbeugt,
- eine Behinderung ausgleicht oder
- die Auswirkungen einer Behinderung behebt oder abmildert.
Auch Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen können Anspruch auf ein Elektromobil haben, wenn dieses notwendig ist, um die “allgemeinen Grundbedürfnisse" außerhalb des Heimes zu befriedigen.
Zudem muss nachgewiesen werden, dass:
- andere Hilfsmittel wie bspw. ein Rollator oder Rollstuhl keine geeignete Lösung bieten.
- der Antragsteller körperlich und geistig in der Lage ist, das Elektromobil zu bedienen und sicher zu steuern. Dies kann bspw. bei einer Probefahrt im Sanitätshaus nachgewiesen werden.
- eine Restgehfähigkeit vorhanden ist.
- eine Garage oder ein vergleichbarer Abstellraum vorhanden ist, um das Elektromobil witterungsgeschützt und diebstahlsicher abstellen zu können.
Schritt für Schritt zum Elektromobil: Das gilt es, beim Antrag zu beachten
Wer die Anschaffung eines Elektromobils von der Krankenkasse bezuschussen lassen möchte, muss dies unter Vorlage der entsprechenden Dokumente beantragen. Der Antragsprozess umfasst fünf Schritte:
- ärztliche Verordnung einholen: Die Bezuschussung eines Elektromobils ist nur möglich, wenn die Notwendigkeit dieses Hilfsmittels von Ihrem Arzt bestätigt wird. Wenn Sie bereits ein bestimmtes Modell im Auge haben, sollten Sie die Hilfsmittelnummer (auch: HMV-Nummer) ermitteln und dem Arzt mitteilen, um diese auf der Verordnung vermerken zu lassen.
- Krankenkasse kontaktieren: Erkundigen Sie sich nach den Formalitäten der Antragstellung und lassen Sie sich alle nötigen Formulare aushändigen bzw. zusenden. Fragen Sie auch, ob Sie bei der Beschaffung des Elektromobils an einen bestimmten Fachhändler gebunden sind oder das Sanitätshaus frei wählen können!
- Kostenvoranschlag einholen: Kontaktieren Sie nun das Sanitätshaus, um die ärztliche Verordnung für ein Elektromobil vorzulegen und einen Kostenvoranschlag für ein geeignetes Modell einzuholen. Zulässig sind dabei nur Modelle, die über die passende HMV-Nummer verfügen.
- Antrag stellen: Übersenden Sie die ärztliche Verordnung sowie den Kostenvoranschlag des Händlers zusammen mit einem formlosen Schreiben oder den erhaltenen Antragsformularen an Ihre Krankenkasse.
- Entscheid der Krankenkasse: Nach Prüfung Ihres Antrags wird die Krankenkasse Ihnen mitteilen, ob das Elektromobil bewilligt ist und welcher Kostenanteil übernommen wird.
Lehnt die Krankenkasse Ihren Antrag ab, können Sie Einspruch einlegen und eine erneute Prüfung erzwingen: In der Regel wird dabei der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) eingeschaltet, um die Notwendigkeit eines Elektromobils und damit den Anspruch auf Bezuschussung zu prüfen.
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Bewilligt die Krankenkasse den Antrag auf ein Elektromobil, bedeutet das eine vollständige oder anteilige Übernahme der Kosten. Welche Kosten das sind, mit welchen Zuzahlungen Sie rechnen können und ob es einen Unterschied macht, das Elektromobil bei der AOK oder einer anderen Krankenkasse zu beantragen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Bei Elektromobilen gilt die gesetzliche Zuzahlungspflicht
Bezahlt die Krankenkasse das Elektromobil, fällt in der Regel – wie bei anderen verordneten Hilfsmitteln auch – eine Zuzahlung von fünf bis maximal zehn Euro an. Die Höhe dieser Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und damit bei allen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gleich.
Wer ist von der Zuzahlung befreit?
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fallen grundsätzlich keine Zuzahlungen an.
Erwachsene können eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen, wenn die bislang im Kalenderjahr geleisteten Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel (bspw. Hörgerät, Rollator) die individuelle Belastungsgrenze übersteigen.
Die Belastungsgrenze liegt in der Regel bei 2 % des jährlichen Brutto-Familieneinkommens, bei chronisch kranken Menschen bei 1 %.
Dabei wird wie folgt gerechnet:
Summe der Erwerbseinkommen der Familie
(–) abzüglich Freibetrag für Ehepartner
(–) abzüglich Freibetrag für Kinder
(=) ergibt das Brutto-Familieneinkommen
davon 2 % bzw. 1 %
(=) ergeben die individuelle Belastungsgrenze.
Die Krankenkasse finanziert auch die Ausstattung des Senioren Scooters
Wenn die Krankenkasse ein Seniorenmobil bewilligt, werden nicht nur die Anschaffungskosten bezuschusst: Auch die Kosten für notwendiges Zubehör sowie Unterhaltskosten, insb. für Batterien, können von der Krankenkasse bezuschusst werden.
Private Krankenversicherungen übernehmen ebenfalls die Kosten für Elektromobile
Die Beantragung von Kostenzuschüssen für ein Elektromobil ist auch bei privaten Krankenkassen (PKV) und privaten Zusatzversicherungen möglich. Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, ist stets von der individuellen Versicherungspolice abhängig. Daher ergeben sich hier deutlich größere Unterschiede als bei den gesetzlichen Kassen.
Welche Nachteile haben die Modelle der Krankenkassen?
Bewilligt die Krankenkasse den Antrag, ist die Freude zunächst groß – doch auf den zweiten Blick kann ein Elektromobil von der Krankenkasse auch Nachteile haben. Diese beziehen sich hauptsächlich auf die Modellauswahl, die Abnutzung und die Eigentumsverhältnisse.
Keine freie Modellwahl und Begrenzung auf 6 km/h
Wenn die Krankenkasse ein Elektromobil bewilligt, besteht keine freie Modellwahl. Zudem ist die Höchstgeschwindigkeit bei den sog. Kassenmodellen auf maximal 6 km/h begrenzt.
Sie bekommen kein Neufahrzeug
Ein von der Krankenkasse gestelltes Elektromobil ist nur selten ein Neufahrzeug – meist erhalten Sie ein gebrauchtes Modell. Diese Gebrauchtfahrzeuge sind selbstverständlich hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit geprüft, zeigen aber häufig z. T. deutliche Abnutzungserscheinungen.
Das E-Mobil gehört auch weiterhin der Krankenkasse
Finanziert die Krankenkasse ein Elektromobil, bleibt dieses auch Eigentum der Kasse und wird dem Antragsteller für eine bestimmte Zeit mietweise überlassen. Wenn die Krankenkasse eine erneute Bedarfsprüfung veranlasst und dabei keine weitere Notwendigkeit für das Elektromobil festgestellt, muss dieses zurückgegeben werden.
Wann lohnt sich der Kauf eines eigenen Elektromobils?
Angesichts der Nachteile eines Krankenkassenmodells kann es durchaus vorteilhaft sein, das gewünschte Elektromobil selbst zu kaufen. Dies gilt vor allem:
- wenn Sie ein Neufahrzeug bevorzugen und kein gebrauchtes E-Mobil mit Benutzungs- und Abnutzungsspuren früherer Besitzer fahren möchten.
- wenn Sie ein schnelles Elektromobil mit mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit wünschen, um auch längere Strecken zügig zu bewältigen.
- wenn Sie ein leistungsstarkes, geländegängiges Modell möchten, mit dem Sie Ausflüge in die Natur auf unebenen Wald- und Feldwegen genießen können.
- wenn Sie sich ein leichtes und faltbares Modell benötigen, das ohne Probleme im Kofferraum eines PKWs transportiert werden kann.
- wenn Sie das E-Mobil dauerhaft nutzen und individuell an Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen möchten.
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Gut zu wissen: Unter Umständen ist es möglich, auch beim Privatkauf eines Elektromobils eine Kaufpauschale über die Krankenkasse geltend zu machen: Hier zahlt die Kasse einen einmaligen Zuschuss und Sie tragen die verbleibende Differenz zum tatsächlichen Preis. Dabei ist jedoch stets eine Einzelfallentscheidung nötig, die je nach Krankenkasse und Sachbearbeiter durchaus unterschiedlich ausfallen kann – fragen lohnt auf jeden Fall!