Von: Olivia

Krankenkassenzuschuss für Pflegebetten: Das gilt es für einen erfolgreichen Antrag zu beachten

    1. Bezuschussung durch die Pflegekasse
    2. Voraussetzungen für die Bewilligung von Hilfsmitteln
    3. Eigenanteil bei Pflegebetten
    4. Bei Ablehnung Krankenbett beantragen
    5. Nachteile der Standardbetten
    6. Zu unseren beliebtesten Pflegebetten

 

Ein Pflegebett bietet zahlreiche Funktionen, die dem Komfort und Schutz der pflegebedürftigen Person dienen und zudem die Verrichtung von Pflegetätigkeiten durch Angehörige oder Pflegefachkräfte erleichtern.

Eine solche Anschaffung will gut überlegt sein! Auf welche technischen Details es ankommt, erläutert unser Ratgeber “Wie finde ich das richtige Pflegebett?” – die versicherungsrechtlichen Aspekte einer solchen Anschaffung erläutert der folgende Text:

      • Krankenversicherung oder Pflegeversicherung – so finden Sie den zuständigen Versicherungsträger
      • Antragstellung und Widerspruch – unter diesen Voraussetzungen können Sie ein Pflegebett bezuschussen lassen
      • Kassenmodell oder höherwertiges Pflegebett – der geringe Eigenanteil ist der wichtigste Vorteil des kassenfinanzierten Standardmodells, doch es sind auch Nachteile zu bedenken.


Erfahren Sie alles, was Sie über die Beantragung eines Pflegebetts bei der Versicherung wissen müssen!

Für die Bezuschussung eines Pflegebettes ist die Pflegekasse zuständig

Ein Pflegebett dient dazu, die häusliche Pflege über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Daher sind gerade höherwertige Modelle nicht nur rein funktional konstruiert wie ein Krankenhausbett, sondern fügen sich dank einer bewusst wohnlichen Optik gut ins heimische Umfeld ein.

Wer ein Pflegebett benötigt, hat das Recht auf die Bezuschussung durch den zuständigen Versicherungsträger:

      • Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit ist der Antrag auf ein Pflegebett an die Pflegeversicherung zu richten. Diese ist in der Regel an die jeweilige Krankenversicherung angeschlossen, so dass sich bspw. AOK-Versicherte entsprechend an die AOK-Pflegekasse wenden.
      • Bei kurzfristiger Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall oder einer OP ist die Krankenkasse zuständig. In diesem Fall spricht man nicht von einem Pflegebett, sondern von einem Krankenbett, obwohl es sich technisch um dasselbe Hilfsmittel handelt.


Nehmen Sie am besten frühzeitig Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf, um sich hinsichtlich Zuständigkeiten und Antragsformalitäten beraten zu lassen!

Diese Voraussetzungen müssen für die Bewilligung des Hilfsmittels erfüllt werden

In der Regel wendet man sich an die Pflegekasse, um ein Pflegebett zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine vom Medizinischen Dienst anerkannte Pflegebedürftigkeit – mehr dazu in unserem Ratgeber-Text “Pflegegrad: Begutachtung, Einstufung & Leistungen ”.

Zudem muss das beantragte Pflegebett nachweislich:

      • die Pflege erleichtern,
      • zur Linderung der Beschwerden der pflegebedürftigen Person beitragen oder
      • der pflegebedürftigen Person eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.


Als Nachweis hierfür gelten:

      • ein entsprechender Vermerk im Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes, das während der Begutachtung erstellt wird
      • eine aktuelle Empfehlung einer Pflegefachkraft, falls Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden
      • eine ärztliche Verordnung, mit der Sie ggf. auch bei der Krankenversicherung ein Kranken- bzw. Pflegebett beantragen können

Wie hoch ist der Eigenanteil an einem Pflegebett?

Auch für ein Pflegebett gilt, wie für andere Hilfsmittel auch, die gesetzliche Zuzahlungspflicht. Diese gilt:

      • für Erwachsene – Kinder und Jugendliche bis zum ab dem 18. Lebensjahr sind grundsätzlich befreit
      • in Höhe von maximal 10 Euro – grundsätzlich bis zu 10 % des Preises, bei preisgünstigen Hilfsmitteln minimal 5 Euro, aber immer maximal 10 Euro


Damit Krankheit und Pflegebedürftigkeit zu keiner übermäßigen finanziellen Belastung der Betroffenen führen, hat der Gesetzgeber eine individuelle Belastungsgrenze definiert. Diese liegt regulär bei 2 % des jährlichen Brutto-Familieneinkommens, bei chronisch kranken Menschen bei 1 %.

      • Zur Berechnung des Brutto-Familieneinkommens werden sämtliche Einkommen der Familienmitglieder addiert, anschließend können Freibeträge für im Haushalt lebende Partner und Kinder abgezogen werden.


Wenn die Kosten für Medikamente und Hilfsmittel im Laufe des Jahres die individuelle Belastungsgrenze erreichen, kann für den Rest des Jahres eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden. Summiert werden natürlich nur die tatsächlich geleisteten Zahlungen, also der Gesamtpreis abzüglich der Kostenerstattung durch die Pflegeversicherung.

Im Falle einer Ablehnung kann die Beantragung eines Krankenbettes sinnvoll sein

Lehnt die Pflegeversicherung den Antrag auf ein Hilfsmittel ab, können Sie Widerspruch einlegen, um eine erneute Prüfung zu veranlassen. Dies gilt auch bei der Ablehnung eines beantragten Pflegebettes. Wichtig ist in jedem Fall die Einhaltung der Widerspruchsfrist (meistens 4 Wochen), die im Ablehnungsschreiben genannt ist.

Wenn das Pflegebett dringend benötigt wird, die Prüfung des Anspruchs über die Pflegekasse aber zu lange dauert, können Sie folgenden Weg gehen: Das Pflegebett kann zunächst als sog. Krankenbett bei der Krankenversicherung beantragt werden, um später einen zweiten Anlauf bei der Pflegeversicherung zu starten. Wie oben schon erläutert, sind Krankenbett und Pflegebett technisch identisch, die begriffliche Unterscheidung bezieht sich nur auf den zuständigen Versicherungsträger.

Die Nachteile der Standardmodelle von Pflege- und Krankenkassen

Rein finanziell betrachtet ist es natürlich vorteilhaft, sich das Pflegebett von der Kranken- bzw. Pflegeversicherung bereitstellen zu lassen. Aus Sicht der Pflegenden und auch der gepflegten Person ist das jedoch nicht immer die beste Wahl:

      • Ausstattung: Bezahlt wird in der Regel nur ein sog. Kassen-Modell, das jedoch oft nicht vollumfänglich den pflegerischen Ansprüchen genügt.
      • technischer Standard und Abnutzung: Häufig erhält man von der Kasse ein gebrauchtes Modell, das sichtbare Abnutzungsspuren aufweist und/oder technisch leicht veraltet sein kann.
      • Optik: Die funktionale Konstruktion der Kassenmodelle fügt sich nur schwer in die häusliche Wohnumgebung ein; auch Angehörige beklagen häufig die optische Wandlung des heimischen Wohnraums in ein Krankenhauszimmer.


In welchen Fällen ein Miet-Pflegebett von der Kranken- oder Pflegeversicherung dennoch sinnvoll sein kann, erläutert unser Text: Wie finde ich das richtigePflegebett?

Gerade im Fall der längerfristigen häuslichen Pflege ist ein hochwertiges, modernes Pflegebett eine wertvolle Investition mit einem Plus an Komfort und Sicherheit – für Gepflegte wie Pflegende gleichermaßen!

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