Von: Olivia

Rollator auf Rezept – So bekommen Sie eine Gehhilfe von der Krankenkasse

  1. Wer kann einen Rollator von der Krankenkasse bekommen?
  2. Antrag für die Gehhilfe bei der Krankenversicherung
  3. Zuschüsse zu Ihrem Rollator
  4. Rollatoren-Modelle der Krankenkasse
  5. In diesen Fällen lohnt sich der Kauf eines eigenen Rollators

 

Ein Rollator ist eine praktische Gehhilfe, die mehr Mobilität im Alltag ermöglicht: Er entlastet die Beinmuskulatur, sorgt für zusätzliche Stabilität und beugt Stürzen vor.

Ob Unfall, Krankheit oder fortgeschrittenes Alter – wer eine fahrbare Gehhilfe benötigt, kann von der Krankenkasse einen Rollator auf Rezept erhalten:

  • Berechtigung: Einen Kassen-Rollators erhält man nur mit ärztlicher Verordnung.
  • Beantragung: Die Antragstellung läuft nahezu immer nach dem gleichen Prinzip ab.
  • Zuzahlung: Die gesetzliche Zuzahlung für einen Rollator auf Rezept beträgt 5-10 Euro.
  • Kassenmodell: Der Standard-Rollator bietet Basis-Funktionalität zum günstigen Preis und eignet sich vor allem zur temporären oder gelegentlichen Nutzung. Zum dauerhaften Gebrauch empfiehlt sich eine Aufwertung mit individuellem Zubehör oder gleich ein höherwertiges, bedarfsgerecht angepasstes Modell.
  • Kauf: Der Kauf eines eigenen Rollators lohnt, wenn Sie einen Gehwagen für einen bestimmten Einsatzzweck oder mit besserer Ausstattung benötigen.

 

Im folgenden Text erfahren Sie alles, was Sie über die Antragstellung, die Höhe von Zuschüssen und Zuzahlungen sowie die Unterschiede zwischen Kassenmodellen und höherwertigen Rollatoren wissen müssen. Schauen Sie auch auf unsere Homepage, um sich ein Bild von den verschiedenen Arten und Ausstattungsvarianten unserer Rollatoren zu machen – moderne Mobilitätshilfen sind so individuell, wie die Menschen, die sie nutzen.

Wer kann einen Rollator von der Krankenkasse bekommen?

Um einen Rollator auf Rezept zu erhalten, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung zur Vorlage bei der Krankenkasse. Diese enthält:

  • die medizinische Diagnose,
  • die Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit des verordneten Hilfsmittels,
  • ggf. Detailangaben zu dem benötigten Hilfsmittel unter Angabe der Hilfsmittelverzeichnisnummer (HMV-Nummer, in Bezug auf das vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen geführte Hilfsmittelverzeichnis, siehe Punkt 10 – Gehhilfen).

 

Die Detailangaben sind wichtig, denn so kann der Arzt bspw. für einen Patienten mit ausgeprägter Muskelschwäche einen Leichtgewicht-Rollator verordnen, um das Anheben bei Bordsteinkanten o.ä. zu ermöglichen. Einen bestimmten Hersteller- oder Markennamen darf er allerdings nicht vorgeben.

Schauen Sie sich am besten schon im Vorfeld an, welche Arten von Rollatoren verfügbar sind. Dann können Sie sich gut informiert mit Ihrem Arzt beraten und das für Sie am besten geeignete Modell wählen.

So beantragen Sie die Gehhilfe bei Ihrer Krankenversicherung

Ob AOK, Barmer oder TK – für einen Rollator auf Rezept gelten weitgehend dieselben Richtlinien und auch die Antragstellung folgt stets denselben Schritten:

  1. ärztliche Verordnung: Wenn Sie glauben, dass Sie einen Rollator benötigen, sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder einem anderen Facharzt (bspw. Orthopäde, Neurologe), bei dem Sie in Behandlung sind.
  2. Antragstellung bei der Krankenkasse: Kontaktieren Sie den Kundenservice Ihrer Krankenkasse, um das genaue Prozedere und ggf. weitere erforderliche Dokumente für die Antragstellung zu erfragen.
  3. Antragsprüfung: Wenn die Krankenkasse den eingereichten Antrag bewilligt – wunderbar! Wird er dagegen ganz oder in Teilen (bspw. in Bezug auf besondere Ausstattungsmerkmale) abgelehnt, so können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
  4. Bestellung des Rollators: Mit der bewilligten Verordnung können Sie Ihren Rollator bei einem Sanitätshaus bestellen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse in der Regel eine Liste mit den AOK- bzw. Barmer-Vertragspartnern, die Rollatoren und andere Mobilitätshilfen anbieten.

Diese Zuschüsse erhalten Sie für Ihren Rollator

Wenn die Krankenkasse Ihnen einen Rollator bewilligt, handelt es sich genau genommen um die Bewilligung eines Zuschusses, also den Geldbetrag, den die Krankenkasse übernimmt:

  • Der Zuschuss für einen Standard-Rollator liegt bei 60 Euro.
  • Wird ein Rollator mit besonderen Anforderungen genehmigt, kann der Zuschuss – je nach Hilfsmittelverzeichnisnummer – auch höher liegen.

 

Ebenso wie bei anderen Hilfsmitteln hat der Versicherte auch für einen Rollator auf Rezept eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten.

Die Höhe der Zuzahlung wird von der individuellen Belastungsgrenze bestimmt

Die Höhe der gesetzliche Zuzahlung für Rollatoren und andere Hilfsmittel liegt im Regelfall bei 10 %; zu entrichten sind mindestens 5 Euro, maximal jedoch 10 Euro pro Verordnung.

Damit durch diese Zuzahlungen keine übermäßige Belastung entsteht, hat der Gesetzgeber eine individuelle Belastungsgrenze anhand des Einkommens festgelegt:

  • 2 % des Jahresbruttoeinkommens im Regelfall
  • 1 % des Jahresbruttoeinkommens für Menschen mit chronischer Erkrankung, die besonders oft Medikamente und/oder Hilfsmittel verordnet bekommen

 

Bei der Berechnung werden sowohl die Einkommen wie auch die Zuzahlungen beider Ehe- bzw. Lebenspartner sowie ggf. auch im Haushalt lebender Kinder berücksichtigt. Entsprechend gibt es auch Abschläge für im Haushalt lebende Partner und Kinder.

Rechenbeispiel für ein Ehepaar mit Kind:

25.000 € Jahreseinkommen brutto, Partner 1

+ 10.000 € Jahreseinkommen brutto, Partner 2

= 35.000 € Familieneinkommen

- 5.922 € Abschlag, Partner

- 8.388 € Abschlag, Kind

= 20.690 € zu berücksichtigendes Familieneinkommen

x 2 % -> 413,80 € pro Jahr - Belastungsgrenze im Regelfall

x 1 % -> 206,90 € pro Jahr - Belastungsgrenze bei chronischer Erkrankung

Beim Empfang von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird die Belastungsgrenze für die gesamte Bedarfsgemeinschaft berechnet. Als Jahreseinkommen gilt hier der Regelsatz des Haushaltsvorstands, Abschläge für Partner oder Kinder können dabei nicht geltend gemacht werden.

Wer ist von der Zuzahlung befreit?

Wenn im Laufe des Jahres durch mehrere Rezepte bzw. Verordnungen die individuelle Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht wird, kann man eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen: Dazu werden die Belege für die bereits geleisteten Zuzahlungen sowie Einkommensnachweise bei der Krankenkasse eingereicht.

Daneben gilt für Rollatoren und ähnliche Hilfsmittel eine generelle Zuzahlungsbefreiung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Achtung: Bezuschusste Rollatoren sind Eigentum der Krankenkasse!

Wenn Sie einen Rollator auf Rezept erhalten haben (also: das Kassenmodell, kein höherwertiges Modell mit wirtschaftlicher Aufzahlung), geht dieser nicht in Ihr Eigentum über: Vielmehr handelt es sich um eine Leihgabe, die Ihnen für die vereinbarte Zeit vom Vertragspartner Ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt wird.

Diese Zuschüsse bieten private Krankenversicherungen

Auch bei Privat- und Zusatzversicherungen brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, um einen Zuschuss für einen Rollator zu beantragen. Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen gibt es hier jedoch deutlich größere Unterschiede hinsichtlich der Bewilligungskriterien & Zuschussbeträge.

Auch die Modellauswahl bei privaten Krankenversicherungen ist stark tarifabhängig: Wer eine teurere Police hat, kann aus offenen Katalogen wählen, für preiswertere Policen dagegen gelten geschlossene Kataloge mit begrenztem Angebot.

Bei der Bestellung des Rollators kooperieren auch private Krankenversicherer oft mit ausgewählten Vertragspartnern. Allerdings muss der Versicherte die Rechnung stets selbst zahlen und kann sie erst nachträglich zur (anteiligen) Erstattung einreichen. Daraus ergibt sich erfahrungsgemäß jedoch auch eine größere Flexibilität beim Kauf über Online-Shops mit nachträglichem Einreichen der Rechnung.

Einfache Gehhilfe mit minimaler Ausstattung: Die Rollatoren-Modelle der Krankenkasse

Der Standard-Rollator, den man auf Rezept und mit einer Zuzahlung von maximal 10 Euro von der Krankenkasse erhält, ist ein einfaches und solides Modell:

  • geeignet für drinnen & draußen
  • robuster, belastbarer Stahlrahmen
  • solide Fahreigenschaften
  • zweckmäßige Standardausstattung (meist inkl. Korb, Sitzfläche, Tablett und Stockhalter)

 

Bei langfristiger Nutzung und ggf. weiteren gesundheitlichen Einschränkungen des Nutzers fallen allerdings die Nachteile des Kassenmodells stärker ins Gewicht:

  • nicht immer passend für den gewünschten Einsatzzweck (bspw. Navigation in kleiner Wohnung)
  • vergleichsweise hohes Gewicht (10-12 kg)
  • meist keine Ankipphilfe für Bordsteine
  • unpraktisch in Transport & Lagerung (nicht faltbar oder große Faltmaße)
  • wenig attraktives Design

 

Zudem erhält man von den Vertragspartnern der Krankenkasse oft einen älteren, gebrauchten Rollator, was nicht jedermanns Sache ist.

Aufpreis bei zusätzlicher Ausstattung oder bei Wahl eines anderen Modells

Der Rollator ist ein Hilfsmittel, das Ihnen mehr Sicherheit und Mobilität im Alltag verschaffen soll. Wenn Sie sich mit dem Kassenmodell unwohl fühlen, nicht gut damit zurecht kommen und es im Zweifel doch lieber stehen lassen als es zu benutzen, ist dieses Ziel verfehlt: Gerade wenn Sie tagtäglich und auf längere Sicht auf den Rollator angewiesen sind, brauchen Sie ein Modell, das optimal zu Ihnen passt!

Daher lässt Ihnen die Krankenkasse freie Hand bei der Wahl von Hersteller, Marke und Ausstattung. Doch egal, ob Sie einen robusten Outdoor-Rollator oder einen wendigen Rollator für die Wohnung wählen – die Krankenkasse zahlt nur den bewilligten Zuschuss, die Kostendifferenz gegenüber dem Kassenmodell müssen Sie selbst tragen. Diese sog. wirtschaftliche Aufzahlung liegt in der Regel bei 100-300 Euro, je nach gewünschtem Modell.

Betrachten Sie die Aufzahlung für einen hochwertigen Rollator als Investition in Ihre Lebensqualität – schlecht passende Schuhe, in denen jeder Schritt schmerzt, würden Sie ja auch nicht tragen, nur weil sie ggf. preiswerter sind!

Gerade bei höherwertigen Rollatoren lohnt der Preisvergleich – im Fachgeschäft vor Ort wie auch im Internet. Gerade Online-Sanitätshäusern bieten Marken-Rollatoren oft so günstig an, dass der Selbstkauf fast genauso viel kostet wie die Aufzahlung mit Krankenkassen-Bewilligung.

Dazu bietet der Selbstkauf auch weitere Vorteile:

  • Sie sparen sich die bürokratische Beantragung bei der Krankenkasse, insb. das oft langwierige Widerspruchsverfahren nach einer Ablehnung.
  • Der Rollator ist keine Leihgabe auf Zeit, sondern Ihr Eigentum und kann ganz nach Wunsch umgebaut oder gestaltet werden.
  • Sie erhalten garantiert kein gebrauchtes Gerät, sondern einen fabrikneuen Rollator.

Durch hochwertiges Zubehör können Sie die Funktionen des Kassen-Modells noch verbessern

Haben Sie Ihren Rollator auf Rezept erhalten? Nutzen Sie die Möglichkeit, das Basismodell durch hochwertiges Zubehör aufzuwerten und optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Das sind die beliebtesten Rollator-Accessoires:

  • Rückengurt – für sicheres Sitzen & bequemes Anlehnen
  • verschließbare Tasche – für mehr Sicherheit beim Einkauf
  • Rollatorschirm – zum Schutz gegen Sonne oder Regen

 

Eine große Auswahl an diesen und weiteren Accessoires für Ihren Rollator finden Sie hier: Rollator-Zubehör.

In diesen Fällen lohnt sich der Kauf eines eigenen Rollators

Der Kauf eines eigenen Rollators lohnt, wenn Sie einen Gehwagen für einen bestimmten Einsatzzweck oder mit besserer Ausstattung benötigen – bspw. einen extra schmalen, wendigen Wohnungsrollator oder einen belastbaren Reise-Rollator mit großer, verschließbarer Tasche.

Wenn Sie den Rollator nur vorübergehend benötigen oder selten benutzen, dann genügt oft auch ein Kassenrollator, also ein kostengünstiges Standardmodell.

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