Von: Johanna

Altersgerecht umbauen und von staatlicher Förderungen profitieren: Was Sie für einen erfolgreichen Antrag wissen müssen

Inhaltsverzeichnis

  1. Niedrigere Kosten für Umbaumaßnahmen
  2. Finanzierungsoptionen
  3. Fallbeispiel Finanzierung
  4. Zuschuss oder Finanzierung
  5. Förderungsoptionen
  6. Voraussetzungen Förderantrag
  7. Ablauf bei Beantragung des Förderkredits
  8. Beantragug Zuschuss
  9. Beratungsmöglichkeiten

 

Altersbedingte Einschränkungen in der Fortbewegung oder der allgemeinen Selbstständigkeit führen häufig dazu, dass das Leben in den eigenen vier Wänden umständlicher wird. Stürze und Unfälle im eigenen Zuhause führen im hohen Alter zu Verletzungen mit potenziell lebensbedrohlichen Verläufen.1, 2 Es ist jedoch möglich, das Zuhause durch Maßnahmen für das Alter sicherer zu gestalten. Sanierungen und Umbauarbeiten für ein barrierefreies Wohnen sind häufig kostspielig und werden durch Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bankengruppe) finanziert und gefördert.

Erfahren Sie hier,

  • welche Maßnahmen gefördert werden,
  • welche Arten der Förderungen es gibt und inwiefern sie sich unterscheiden und
  • worauf sie bei der Antragstellung achten sollten.

 

Wissenswertes zum altersgerechten Umbauen erfahren Sie zudem in unserem separaten Beitrag zum Thema.

Niedrigere Kosten für Umbaumaßnahmen dank KfW-Förderprogramme

Für den altersgerechten und barrierefreien Zugang zu der Wohnung oder zu dem Haus sind zahlreiche Umbaumaßnahmen in bestimmten gesundheitlichen Fällen möglich und auch nötig. Aber welche Umbaumaßnahmen werden von der KfW unterstützt und gefördert?

Die Renovierungs- und Umbauarbeiten zielen darauf ab, dass das eigenständige Leben in den eigenen vier Wänden unterstützt und altersgerecht gestaltet wird. Die KfW unterstützt sieben Förderbereiche, welche sich auf Umbauten innerhalb und außerhalb des Zuhauses beziehen.

Die erste Hürde, noch bevor man überhaupt im eigenen Zuhause angekommen ist, ist der Weg bis zur Haustür. Um den Weg zum Gebäude zu erleichtern, werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Anpassung der Wege zu dem Gebäude (Verbreiterung, Begradigung)
  • Vermeidung von Stufen
  • Gestaltung von barrierefreien und überdachten Stellplätzen für Autos
  • Anlegen von Hochbeeten ab drei Wohnungseinheiten, Schaffung von Grünbereichen und Sitzflächen

 

Damit die KfW-Förderung greift, sind spezielle Anforderungen an die Umbaumaßnahmen zu erfüllen. Der Weg zu dem Wohngebäude bedarf einer Mindestbreite von 1, 50 m, sollte schwellen- und stufenlos sowie mit rutschhemmenden und festen Belägen ausgestattet sein. Auch neu errichtete Stellplätze müssen nah an dem Gebäudezugang liegen und mindestens 3,50 m breit und 5 m tief sein.

Auch der Eingangsbereich und der Zugang zu der Wohnungs- oder Haustür sind Teil der Förderung. Dazu zählt zum Beispiel, mehr Raum zu schaffen oder einen Wetterschutz wie eine Überdachung anbringen. Eine Haustür sollte mindestens 90 cm breit sein und ausreichend Bewegungsfläche bieten.

Für viele ältere Menschen wird das Gehen und Treppensteigen zunehmend anstrengender. Die KfW fördert folgende Maßnahmen, um Treppen und Stufen zu überwinden:

  • Einbau eines Aufzugs oder Verbesserung einer bestehen Aufzugsanlage
  • Installation von Treppenliften oder ähnlichen Liften
  • Anbringen von Geländern und Rampen

 

Neben der Veränderung von Raumaufteilungen durch Versetzen von Wänden und der Verbreiterung von Türdurchgängen ist es auch möglich, mittels der KfW-Förderung Terrassen, Loggien oder Balkone zu errichten.

Das Badezimmer ist ein täglich genutzter Raum in jeder Wohnung und in jedem Haus. Doch zu enge Bäder und hinderliche Badewannen stellen im Alter eine zunehmende Schwierigkeit dar und Stürze können erhebliche Folgen haben.3 Somit wird auch eine mögliche Badezimmer-Umgestaltung, welche zum Beispiel eine Änderung der Raumaufteilung oder den Einbau von bodentiefen Duschelementen beinhaltet, von der KfW gefördert. Badezimmer sollten laut den Vorgaben der KfW mindestens 1,80 m x 2,20 m groß und mit einer bodengleichen Dusche ausgestattet sein. Waschbecken sollten mindestens 48 cm tief installiert und auch im Sitzen nutzbar sein.

Selbst wenn ein barrierefreies Wohnen geschaffen wird, sind Unfälle und Stürze nicht auszuschließen. In Notfallsituationen ist es wichtig, dass ältere Personen Hilfe heranrufen können. Die Förderung beinhaltet somit auch den Einbau von Smarthome-, oder weiteren Assistenzsystemen, Panikschaltern oder Sturzmeldern. Auch die Anpassung der Beleuchtung oder der Einbau von Gegensprechanlagen wird unterstützt.

Zusätzlich fördert die KfW auch den Kauf einer bereits barrierereduzierten Immobilie, solange dies der Ersterwerb ist und die Renovierungsmaßnahmen im Kaufvertrag aufgeführt sind.

Ein weiterer Förderaspekt ist der Einbruchschutz. Dazu zählt der Einbau von einbruchhemmenden Haustüren, Garagentoren oder Rolläden. Auch zusätzliche Nachrüstsysteme und Warnanlagen werden gefördert.

Wichtig für die Förderung der KfW ist, dass alle Umbauarbeiten von Fachleuten durchgeführt werden müssen. Die Umbauten müssen technischen Mindestanforderungen entsprechen, welche in separaten Merkblättern aufgeführt sind (Anforderungen).

Diese Finanzierungsoptionen bietet die staatliche Förderbank an

Die KfW bietet verschiedene Finanzierungsoptionen, welche sich in ihren Anforderungen, Möglichkeiten und Verfügbarkeiten unterscheiden.

Grundlegend sind für die Barrierereduzierung zwei unterschiedliche Optionen möglich: der Zuschuss zur Barrierereduzierung (455-B) und der KfW 159 Kredit.

Zuschuss (455-B) Kredit (159)
Einzelmaßnahmen werden mit 10 % und für den “Standard Altersgerechtes Haus” mit 12,5 % bezuschusst maximale Kreditsumme beträgt 50.000 Euro
Investitionskosten müssen im Rahmen von 2.000-50.000 Euro liegen Rückzahlung als Annuitätendarlehen oder als endfälliges Darlehen möglich
  Sollzins pro Jahr liegt zwischen 2,74 und 3,17 Prozent
Derzeit nicht verfügbar Vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags ist möglich
Antrag wird nach der Durchführung im Online-Portal gestellt Antrag wird vor den Arbeiten bei einer Bank oder Versicherungsstelle beantragt, welche den KfW-Kredit vermittelt

Der KfW 455-B Zuschuss zur Barrierereduzierung in den eigenen vier Wänden

Der 455-B-Zuschuss fördert den Umbau, um Barrieren zu reduzieren und den wohnlichen Komfort zu erhöhen. Hierfür ist es nicht relevant, ob Sie eine junge Familie sind, die Wohnlichkeit ihres Eigentums verbessern möchten oder altersbedingt Barrieren reduzieren wollen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sowohl Eigentümer als auch Mieter können den Antrag stellen.
  • Der Investitionszuschuss wird nach Abschluss des Bauvorhabens auf das Konto überwiesen.
  • Einzelmaßnahmen werden mit 10 Prozent und der Umbau zu einem “altersgerechten Haus” wird mit 12,5 Prozent gefördert.
  • Es müssen mindestens 2000 Euro investiert werden und die maximalen Investitionskosten dürfen 50.000 Euro nicht überschreiten.

 

Den Zuschuss beantragt man online in einem speziellen KfW-Zuschussportal. Unter dem Punkt “Altersgerecht Umbauen- Investitionszuschuss” wählen Sie den Zweck “Barrierereduzierung”.
Derzeit finden Sie den Punkt "Barrierereduzierung- Investitionszuschuss" bei den nicht mehr beantragbaren Zuschüssen für Privatpersonen, da alle Fördermittel erschöpft sind.

Wenn Zuschüsse möglich sind, erhalten Sie in der Regel noch am Tag der Antragstellung eine Rückmeldung. Einige Anträge bedürfen der längeren Prüfung, sodass eine Zusage nicht ad hoc möglich ist.

Der Zuschuss wird auf ihr Konto überwiesen, nachdem das Vorhaben abgeschlossen ist und Sie die Rechnungen im Zuschussportal hochgeladen haben. Wichtig ist, dass die Arbeiten von Fachleuten ordnungsgemäß und DIN-gerecht durchgeführt wurden.

Wohneigentümergemeinschaften können auch gemeinschaftlich Modernisierungsarbeiten durchführen lassen und den Zuschuss erhalten. In diesem Fall stellt der Verwalter den Zuschussantrag und muss bei der Antragstellung auf Vollmachten der Eigentümer und Eigentümerbeschlüsse achten.

Zusätzlich unterstützt die KfW den Ersterwerb von modernisierten oder umgebauten Wohnhäusern und Eigentumswohnungen. Wichtig hierbei ist, dass barrierereduzierende Maßnahmen durchgeführt wurden und der Zuschussantrag vor Unterzeichnung des Kaufvertrages gestellt wird. Auch hierbei gelten technische Mindestanforderungen und der neue Eigentümer haftet für die genaue Einhaltung dieser. Sollten die Umbauarbeiten nicht den Anforderungen der KfW entsprechen, kann der Zuschuss zurückgefordert werden.

Der Sonderfall “Standard Altersgerechtes Haus”

Für Umbaumaßnahmen zum “Standard Altersgerechtes Haus” ist ein Sachverständiger verpflichtend zu beauftragen. Dieser Sachverständige unterstützt sie bei der Planung, Durchführung, Dokumentation und bei der Einhaltung der Anforderungen. Anschließend erbringt er den Nachweis des “Standard Altersgerechtes Haus”.

Die KfW stellt einige Anforderungen an die Sachverständigen:

  • Sie sind nach Landesrecht Bauvorlageberechtigte, wie zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure.
  • Sie sind finanziell unabhängig von den bauausführenden Unternehmen (Baufirmen, Lieferanten oder Verkäufer).

 

Der KfW 455-B Zuschuss wird aus Geldern des Bundeshaushaltes finanziert. Die Fördermittel sind nur begrenzt verfügbar und bis auf weiteres erschöpft. Es ist jedoch möglich, dass der Bundeshaushalt die Gelder für den Zuschuss in den nächsten Jahren erneut bewilligt und somit diese Art der Förderung wieder möglich ist. Es ist derzeit also nicht sinnvoll, einen Antrag für den Zuschuss zu stellen, da die Mittel erschöpft sind. Bereits zugesagte Anträge sind hierbei nicht betroffen und die Förderung findet wie zugesagt statt. Auf der Homepage der KfW ist es möglich, sich für einen Newsletter anzumelden, um informiert zu werden, ob und wann die Fördermittel wieder bereitgestellt werden. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Barrierereduzierung/

Weitere Informationen finden Sie unter KfW - Altersgerecht Umbauen Investitionszuschuss (455) und auf dem Merkblatt.

Altersgerecht umbauen: Alles wichtige zum KfW 159 Kredit

Der KfW 159 Kredit fördert Baumaßnahmen, welche Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen und den Einbruchschutz verbessern.

Das Wichtigste über den Kredit in Kürze:

  • Fördert Einzelmaßnahmen oder Gesamtumbau
  • Fördersumme: bis zu 50.000 €
  • ab 2,78 % effektiver Jahreszins
  • Rückzahlung: je nach Laufzeit, Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
  • Ziel: Finanzierung Barrierereduzierung, Einbruchschutz und Neuerwerb von umgebauten Wohnraum

 

Auf der Homepage der KfW können Sie vorab einen Test durchlaufen, aus dem Sie erfahren, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ein Kreditantrag sinnvoll ist (KfW - Altersgerecht Umbauen (159)).

Auch für den Kredit müssen die Arbeiten von Fachleuten durchgeführt werden und speziellen Mindestanforderungen entsprechen (Anlage zum Merkblatt Altergerecht Umbauen - Kredit (159)).

Die Finanzierung kann in zwei Optionen erfolgen: dem Annuitätendarlehen oder dem endfälligen Darlehen.

Annuitätendarlehen Endfälliges Darlehen
In den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) werden nur Zinsen gezahlt. Während der gesamten Laufzeit werden nur Zinsen zurückgezahlt.
danach gleichbleibende monatliche Rückzahlungsbeträge (Annuitäten)
  • Hierbei sinkt der Anteil der Zinsen und steigt der Anteil der Tilgung.
Am Ende der Laufzeit wird der komplette Kreditbetrag in einer Summe zurückgezahlt.
Beispiel:
  • 2,74 % effektiver Jahreszins bei einer Laufzeit von 4-10 Jahren mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1-2 Jahren und einer maximalen Zinsbindung von 5 Jahren
3,14 % effektiver Jahreszins bei 4-10 Jahren Laufzeit und Zinsbindung

Die KfW stellt einen Tilgungsrechner zur Verfügung: Tilgungsrechner.

Fallbeispiel: So kann die Finanzierung konkret aussehen

Typischerweise sind Badezimmer die Räume, welche am meisten Probleme im Alter erzeugen. Hier finden sich die meisten Barrieren, wie zum Beispiel Dusch-Badewannen oder zu kleine Flächen vor der Toilette. Der Umbau eines Badezimmers ist somit deutlich barrierereduzierend und erleichtert das alltägliche Leben. Eine Beispielrechnung ist:

  • barrierefreie Dusche (Einzelmaßnahme): Kosten: 5.000 Euro→ Zuschuss der KfW (10 Prozent): 500 Euro
  • Treppenlift (Einzelmaßnahme) Kosten: 4.000 Euro, Kredit der KfW (variabel)

 

In diesem Beispiel liegt bei einer Kreditsumme von 4.000 Euro der effektive Jahreszins bei 2,96 %. Somit könnte eine Rückzahlung des Kredits folgendermaßen aussehen:

  • Kreditbetrag: 4.000 Euro
  • Laufzeit 10 Jahre, Tilgungsfreie Zeit 2 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre
  • 1. bis 24. Monat: 0 Euro
  • ab dem 25. Monat monatliche Beträge von 37-47 Euro

Zuschuss oder Finanzierung: Was ist in Ihrem Fall passender?

Derzeit kommt nur ein Kredit in Frage, da die Fördermittel für den Zuschuss für das Jahr 2022 erschöpft sind. Grundsätzlich muss man sich bezüglich der Förderungen die folgenden Fragen stellen:

  • Wie hoch sind die Renovierungskosten?
  • Kann ich den restlichen Anteil der Renovierungskosten neben dem Zuschuss selber finanzieren?
  • Ist es für mich möglich, den Kredit monatlich zurückzuzahlen?

 

Der Kredit ist bei Renovierungskosten bis zu 50.0000 Euro möglich, der Zuschuss kann maximal 10 Prozent dieser 50.000 Euro betragen. Bei hohen Renovierungskosten kann ein Kredit somit mehr Kosten abdecken als der Zuschuss. Denn würden die Renovierungskosten 50.000 Euro betragen, kann der Zuschuss maximal 5000 Euro beisteuern und die restlichen 45.000 Euro müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Wird beispielsweise eine Kreditsumme von 50.000 Euro beantragt und bewilligt, liegt die monatliche Rate zwischen 470 und 580 Euro. Dies wäre bei 10 Jahren Laufzeit, 2 Jahren tilgungsfreier Zeit und 10 Jahren Zinsbindung mit einem Effektivzins von 2,96 Prozent der Fall.

Wie Sie die verschiedenen Förderungsoptionen geschickt kombinieren können

Grundsätzlich können sowohl der Zuschuss als auch der Kredit mit anderen öffentlichen Fördermitteln, zum Beispiel anderen Krediten oder Zuschüssen , kombiniert werden. Wichtig ist, dass die Summe der öffentlichen Förderzusagen, also die Zuschuss- oder Kredithöhe plus die zusätzlichen Fördermittel, die Renovierungskosten nicht übersteigt.

Kombinationen mit dem Zuschuss Brennstoffzelle-Energieeffizient Bauen und Sanieren (433) (Zuschuss 433), dem KfW-Wohneigentumsprogramm-Kredit 124 (Wohneigentumsprogramm Kredit) oder auch dem KfW-Kredit Erneuerbare Energien “Standard” 270 Kredit sind beispielsweise möglich.

Der Kredit und der Zuschuss dürfen nicht mit folgenden Förderungen für eine Maßnahme kombiniert werden:

 

Eine Kombination zwischen dem Zuschuss 455-B und dem Kredit 159 ist nicht möglich.

Empfehlenswert ist es, vor Antragstellung die erforderlichen Informationen aus den jeweiligen Merkblätter zu entnehmen, um festzustellen, ob und wie die Zuschüsse und Kredite miteinander kombiniert werden können.

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Förderantrag

Wer kann von den Förderungen profitieren?

  • Privatpersonen
    • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses (maximal 2 getrennte Wohneinheiten)
    • Erstkäufer eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung (wichtig: Sind bei einem Ersterwerb einer barrierearm modernisierten Wohnimmobilie die Kosten der barriere-reduzierenden Umbauten explizit im Kaufvertrag ausgewiesen, kann der Zuschuss oder der Kredit eingesetzt werden)
    • Mietende von Wohnungen oder Häusern (mit Zustimmung des Vermietenden)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Bauträger und bestimmte Unternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Körperschaften und Anschalten des öffentlichen Rechts

 

Zuschüsse oder Kredite sind möglich für folgende Optionen:

  • Ferienhäuser/-wohnungen, Boardinghäuser (Beherbergungsbetrieb)
  • gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
  • Pflege-/Altenwohnheime
  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

 

Weitere Aspekte sind:

  • Das Gebäude muss überwiegend dem Wohnen dienen.
  • Auch möglich sind Wohnflächenerweiterungen (Ausbau eines Dachgeschosses), solange keine weitere Wohneinheit entsteht.
  • Einrichtungsgegenstände und digitale Unterhaltungselektronik werden nicht gefördert.
  • Die Maßnahmen müssen technischen Mindestanforderungen entsprechen.
  • Einbau neuer Fenster werden nicht bezuschusst (hierfür steht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung).
  • Eigenleistungen werden nicht gefördert.

Der KfW-Standard für altersgerecht umbauen: Das gilt es zu beachten

Der Kredit “Altersgerecht umbauen” kann noch bei folgenden zusätzlichen Maßnahmen gewährt werden..

Die KfW hat einen eigenen Standard „Altersgerechtes Haus“ definiert. Umgebaute Häuser müssen folgende Aspekte enthalten:

  • barriere-reduzierter Zugang zum Haus oder zur Wohnung, zum Beispiel durch den Einbau von Aufzügen oder Treppenliften
  • barriere-reduzierte Gestaltung von Wohn- und Schlafzimmern, zum Beispiel durch die Beseitigung von Türschwellen
  • barriere-reduzierte Gestaltung von Küche und Bad, zum Beispiel durch eine barrierefreie Küche und den Einbau einer barriere-reduzierten Dusche
  • einfache Überwindbarkeit von Niveauunterschieden in allen Wohnbereichen, zum Beispiel durch Rampensysteme
  • Ausstattung des Hauses oder der Wohnung mit bestimmten Bedienelementen, zum Beispiel in Form von Stütz- und Haltegriffen und Kommunikationshilfen

 

Alle Umbauarbeiten müssen den Anforderungen der KfW entsprechen. Hierfür gibt es extra Vorgaben, welche von den ausführenden Unternehmen beachtet werden müssen (Checkliste). Umbauarbeiten, die speziell als “behindertengerecht” dem DIN-Standard entsprechen, ermöglichen nicht die Gewährung einer höheren Kreditsumme.

Schritt für Schritt: Der Ablauf bei Beantragung des Förderkredits

  1. gründliche Planung vor Beginn der Baumaßnahmen(ggf. mit Unterstützung eines Fachunternehmens, einer Wohnungsberatungsstelle).
  2. Prüfung, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
  3. Suche eines Finanzierungspartner und Abschluss des Kreditvertrag mit dem gewählten Finanzinstitut
  4. Warten auf die Fördermittelzusage der KfW für das altersgerechte Umbauen.
  5. Start der Bauarbeiten bzw. Erwerb der Immobilie nach der Fördermittelzusage der KfW für das altersgerechte Umbauen.

 

Um überhaupt zu wissen, welche Umbaumaßnahmen nötig und möglich sind, ist eine unabhängige Beratung empfehlenswert. Hierfür beurteilen Sachverständige das Eigentum und beraten Sie hinsichtlich möglicher Renovierungsarbeiten. Informieren Sie sich bei der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW, auf deren Internetseite auch eine Kontaktaufnahme möglich ist (Wohnberatungsstellen).

So finden Sie den passenden Förderungspartner

Im Gegensatz zum Zuschuss, welcher auf dem KfW-Zuschussportal beantragt wird, ist für den Kreditantrag die Zusammenarbeit mit einem Förderungspartner nötig. Dies sind Sparkassen, Banken oder auch Versicherungen. Sprechen Sie einfach den Bank- oder Versicherungsberater Ihres Vertrauens an. Häufig hat man schon weitere Darlehen bei einer Bank und kann mit den entsprechenden Ansprechpartnern auch über den KfW-Kredit sprechen.

In der Regel wird Ihnen auch geholfen, die notwendigen Unterlagen zu beschaffen und den Antrag erfolgreich zu stellen. Es ist vorab empfehlenswert, sich Angebote für die Renovierungsarbeiten einzuholen, um zu wissen, über welchen Kreditrahmen man spricht. Sie schließen den Kreditvertrag dann bei ihrer Bank oder Versicherung ab und können nach Finanzierungszusage mit den Bauarbeiten beginnen.

Von der Antragsstellung bis zur Überweisung der ersten Rate: Wie lange dauert es?

Bevor sie den Antrag stellen, sollten sie einige Wochen einplanen, um alle notwendigen Unterlagen zu sammeln. Wichtig sind zum Beispiel Eigentümernachweise und Kostenvoranschläge. Auch die Prüfung der Bank, um den Kreditantrag zu stellen, kann zusätzliche Wochen dauern. Wenn Sie alle Unterlagen korrekt eingereicht haben, überprüft die Bank die Unterlagen und schließt den Vertrag dann in der Regel ab. Die Prüfung über die KfW kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Natürlich können Sie schon vorher mit den Renovierungsarbeiten beginnen, jedoch haben Sie noch keine Kreditzusage, sodass Sie schlimmstenfalls ohne diesen auskommen müssen. Der Kredit hat eine Abruffrist von 12 Monaten, das bedeutet, spätestens 12 Monate nach Kreditzusage erhalten Sie das Geld auf Ihrem Konto. Eine Verlängerung der Auszahlungszeit auf bis zu 36 Monate ist nach Absprache möglich. Die KfW berechnet jedoch ab dem 13. Monat eine sogenannte Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat für noch nicht abgebuchte Kreditbeträge.

Den Zuschuss können Sie direkt bei der KfW beantragen

Der Zuschussantrag ist online über das KfW-Zuschuss-Portal zu stellen. Wenn alle Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind, lädt der Zuschussempfänger oder der Verwalter die gesamten Rechnungskopien im KfW-Zuschussportal hoch. Wichtig ist, dass nur bargeldlose Zahlungen akzeptiert werden. Wenn eine umgebaute Immobilie erworben wurde, ist ein Nachweis über die förderfähigen Renovierungsarbeiten und deren Kosten zu erbringen. Dieser Nachweis erfolgt über den Verkäufer des renovierten Hauses oder der renovierten Wohnung.

Umbauarbeiten zur Barrierereduzierung können schnell die Summe von 15.000 Euro übersteigen. Wird der Zuschuss bei höheren Summen über einen Bevollmächtigten abgewickelt, muss der Nachweis erbracht werden, dass Zuschussempfänger und Kontoinhaber identisch sind.

Bei der Barrierereduzierung beim “Standard Altersgerechtes Haus” ist ein Sachverständiger für die förderfähigen Maßnahmen und Kosten der Ansprechpartner. Nach Durchführung der Arbeiten erstellt der Sachverständige die “Bestätigung nach Durchführung Standard Altersgerechtes Haus”, welche der Zuschussempfänger im KfW-Zuschuss Portal hochlädt.

Die Rechnungen sollten laut der KfW folgende Punkte enthalten:

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer
  • Auflistung der förderfähigen Maßnahmen und Arbeitsleistungen
  • Adresse des Wohngebäudes

 

Die Prüfung kann auch hier einige Wochen in Anspruch nehmen. Ist der Zuschuss von der KfW genehmigt worden, müssen Sie einen Identifizierungsprozess im KfW-Zuschuss-Portal durchlaufen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften erfolgt die Identifizierung meist über den Verwalter der Gemeinschaft. Hierbei werden unter anderem die Personalien und Besitzverhältnisse überprüft. Anschließend wird der Zuschuss in der Regel bis zum Ende des Folgemonats auf das Empfängerkonto überweisen.

Besonderheiten bei der Tilgung des Kredits: Das müssen Sie wissen

Für die Tilgung des Kredit gibt es laut Angaben der KfW einige Aspekte, die individuell anpassbar sind.

Die Laufzeit des Kredits kann bis zu 30 Jahre betragen. Eine Kreditlaufzeit von bis zu 10 Jahren ermöglicht 1 bis 2 Tilgungsfreijahre und eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren ermöglicht sogar bis zu 5 Tilgungsfreijahre. Tilgungsfreijahre bedeutet, dass keine Tilgung der Haupt-Kreditsumme erfolgt, sondern nur eine Rückzahlung der Zinsbeträge. Je länger jedoch die tilgungsfreie Zeit ist, desto teurer wird die Gesamtfinanzierung.

Weitere Aspekte sind beispielsweise:

  • Wahl bei Zinsbindungen zwischen fünf und zehn Jahren; Es muss abgewogen werden: Eine lange Zinsbindungsfrist macht das Darlehen teurer als eine kurze, dafür sinkt das Risiko, dass sich der Zins öfter ändert.
  • Die Rückzahlung erfolgt durch monatliche Annuitäten
  • Vorzeitige Rückzahlung des Kredits: Nur eingeschränkt möglich und fast immer mit zusätzlichen Kosten verbunden ( → Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung)
  • Sondertilgungen sind nicht möglich

 

Die aktuellen Konditionen für die Zinssätze finden Sie hier: Konditionen

Nutzen Sie die vielfältigen Beratungsmöglichkeiten für noch mehr Infos

Eine Immobilie altersgerecht umzubauen, bedarf viel Planung und Organisation. Hier finden Sie weitere Anlaufstellen, um sich zu informieren und das Projekt ideal zu planen:

 

1Gillespie LD, Robertson MC, Gillespie WJ, Sherrington C, Gates S, Clemson LM, Lamb SE: Interventions for preventing falls in older people living in the community. Cochrane Database Syst Rev 2012, 9, CD007146 

2Taylor ME, Delbaere K, Mikolaizak AS, Lord SR, Close JC: Gait parameter risk factors for falls under simple and dual task conditions in cognitively impaired older people. Gait Posture 2013, 37(1):126–130. 

3Rubenstein LZ. Falls in older people: epidemiology, risk factors and strategies for prevention. Age Ageing. 2006;35(suppl 2):ii37–41. 2. Stevens JA. Falls among older adults—risk factors and prevention strategies. J Saf Res. 2005;36(4):409–11. 

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