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- Artikel-Nr.: INVAISP1553851
So hilft der Halter Invacare für Ihr Elektromobil:
- Mit dem Halter können Sie einen Rollator oder ein Gehgestell an Ihrem Scooter mitführen und sich unterwegs bei längeren Ausflügen auch mal die Beine vertreten
- Die Halterung ist leicht zu montieren und die Aufnahme ist für Rollatoren und Gehgestelle mit 30cm Maßen kompatibel
- Der Halter hat die Farbe schwarz und kann an den Elektromobilen Leo, Orion und Comet von Invacare angebracht werden
Unser Beratungsservice für Invacare Zubehör für Elektromobile!
Haben Sie noch Fragen? Nutzen Sie unsere telefonische Fachberatung zum Thema Elektromobile und Zubehör!
Gerne beantworten wir Ihre offenen Fragen zum neuen INVACARE Zubehör telefonisch. Sie erreichen unsere kompetenten Fachberater unter 0281/30027460.
Informationen zur allgemeinen Produktsicherheit
Invacare GmbH, Am Achener Hof 8, 88316 Isny
Telefon: +49 7562 / 700 - 38, E-Mail: kontakt@invacare.com, Website: https://www.invacare.de/de
Technische Details:
| Zubehörtyp: | Halter |
Halterung f. Rollator
Nachdem man uns im Sanitätshaus mitgeteilt hat, dass es keine Halterung für den Scooter gibt, hab ich mich auf die Suche gemacht. Schnell bin ich hier fündig geworden. Bestellt, geliefert, montiert. Innerhalb weniger Tage. Danke für den schnellen Service, die Montage war einfach.
Perfekte Abwicklung
Der versprochene Liefertremin sowie die Abwicklung haben mir gefallen.
Bewertung
ein nützlicher Helfer
alles ok
Hier finden Sie die passenden Antworten rund um das Thema Elektromobile.
Sollten Sie weitere Fragen haben schreiben Sie uns eine eMail an service@sanitaets-online.de oder rufen Sie uns an unter 0281 - 300 27 460.
Elektromobil Fragen
Die wichtigste Regel bei der korrekten Ladung der Akkus ist die Regelmäßigkeit. Es gilt eine Tiefenentladung auf jeden Fall zu verhindern. Die Empfehlung lautet, die Batterien täglich nach jeder Entladung zu laden, sogar nach einer Teilentladung. Da es bis zu 12 Stunden dauern kann bis die Akkus wieder vollständig aufgeladen sind, empfiehlt es sich die Akkus die ganze Nacht über am Ladegerät zu lassen. Um die Lebensdauer der Akkus zu verlängern, empfehlen wir einmal wöchentlich eine 24-Stunden-Ladung zu machen.
Richtiger Ladevorgang:
- Schalten Sie das Elektromobil aus und ziehen den Zündschlüssel ab.
- Schließen Sie das Ladekabel an die dafür vorgesehene Ladeöffnung an Ihrem Fahrzeug. Die Lage und das Aussehen des Ladeanschlusses können von Modell zu Modell variieren.
- Schließen Sie das Batterieladegerät an die Stromversorgung an.
- Die LEDs an Ihrem Elektromobil geben Ihnen Aufschluss über den Ladestatus der Akkus.
- Sobald der Ladevorgang beendet ist, entfernen Sie immer zunächst das Batterieladegerät von der Stromversorgung.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Gebrauchsanweisung Ihres Elektromobils.
Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Beanspruchung des Akkus durch hohes Gewicht sowie bergauf Fahrten, nutzen Akkus eher ab, als ein leichtes Transportgewicht auf ebener Strecke. Wichtig ist jedoch auch die Pflege und Lagerung der Akkus. Eine regelmäßige Ladung über 24-Stunden erhöht die Lebensdauer sowie das Vermeiden eines zu niedrigen Ladezustands. Sollten Sie das Elektromobil einige Zeit (d.h. länger als 2 Wochen) nicht nutzen, so empfiehlt es sich auch die Akkus voll aufgeladen zu lagern und einmal im Monat nachzuladen. Vermeiden Sie heiße und kalte Extreme bei der Lagerung der Akkus.
Verbrauchte oder beschädigte Akkus des Elektromobils können an uns oder direkt an den Hersteller zurückgegeben werden.
Bei Scootern bis max. 6 km/h springt im Schadensfall Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Elektromobile, die schneller als 6 km/h fahren, üblicherweise 10, 12, 15 oder 25 km/h, benötigen eine seperate Haftpflichtversicherung. Das Elektromobil erhält in diesem Fall ein Mopedkennzeichen.
Ein Elektromobil darf ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung und ab einem Alter von 15 Jahren gefahren werden.
Elektromobile dürfen laut StVO auf öffentlichen Wegen und Plätzen geführt werden. Zusätzlich dürfen Sie Gehwege sowie die Fußgängerzone befahren, jedoch ausschließlich in Schrittgeschwindigkeit. Fahrer eines Elektromobils (Krankenfahrstuhls) gelten rechtlich als Fußgänger.

